Die Behandlungszeit bei Erwachsenen beträgt in der Regel 60 Minuten, bei Kindern 30 Minuten.
Erstanamnese Ohrakupunktur 90 Minuten
Ohrakupunktur Behandlung 45 Minuten
Die privaten Krankenkassen sowie private Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten der Heilpraktikerbehandlung ganz oder teilweise.
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten Heilpraktikerbehandlungen nicht. Die Kosten können Sie allerdings bei ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Die Rechnungen bezahlen Sie vorab selbst und reichen diese dann ein.
Termine nach telefonischer Vereinbarung.